Universal Factoring GmbH
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Offenlegung
Offenlegung gemäß § 7 InstitutsVergV
Die Institutsvergütungsverordnung - InstitutsVergV - ist am 13.10.2010 in Kraft getreten.
Der Detaillierungsgrad der nachfolgenden Informationen entspricht der Größe und Struktur der Gesellschaft sowie der Art, dem Umfang, dem Risikogehalt und der Internationalität der Geschäftsaktivitäten. Der Wesentlichkeits-, Schutz- und Vertraulichkeitsgrundsatz nach § 26a Abs. 2 KWG werden gewahrt.
Die Vergütungspolitik der Gesellschaft ist darauf ausgerichtet, qualifizierte motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten und den Beitrag jedes Einzelnen zum Unternehmenserfolg zur Erreichung der gesteckten Ziele des Unternehmens zu honorieren. Gleichzeitig wird risikobewusstes Verhalten gefordert und es werden keinerlei Anreize zu besonders risikoreichem Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegeben.
Das Vergütungssystem der Gesellschaft stellt sich wie folgt dar:
Feste Vergütungskomponenten
Die Höhe des Festgehaltes entspricht den branchen- und marktüblichen Volumina in Abhängigkeit der Aufgaben und Tätigkeiten sowie der Qualifikationen der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den Geschäftsführern der Gesellschaft. Die Gesellschaft überprüft das Grundgehalt in angemessenen Zeitabständen von höchstens drei Jahren zum Zwecke des Ausgleichs evtl. eingetretener Inflationsverluste (Kaufkraftverluste) und passt dies gegebenenfalls an.
Die festen Vergütungskomponenten stellen den weit überwiegenden Anteil der Vergütung dar und sind so bemessen, dass eine der jeweiligen Aufgabe und der damit verbundenen Verantwortung angemessene Versorgung besteht, die eine Abhängigkeit von einer variablen Vergütung ausschließt. Bestandteile der festen Vergütungskomponente sind im Wesentlichen das monatliche Fixgehalt sowie für Teile der Belegschaft die Bereitstellung eines Dienstwagens.
Variable Vergütungskomponenten
Die Gesellschaft zahlt in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage eine variable erfolgsabhängige Sonderzahlung. Die Entscheidung hierüber treffen die Geschäftsführer im Einvernehmen mit dem Gesellschafter. Für die Geschäftsführer liegt die Entscheidung bei dem Gesellschafter. Die Bemessung der variablen Vergütungskomponente bemisst sich sowohl am Unternehmenserfolg der Gesellschaft und des Gesellschafters als auch an der individuellen Leistung des Einzelnen.
Im Hinblick auf die Größe der Gesellschaft und die geringe Anzahl von Mitarbeitern wird unter Hinweis auf den Vertraulichkeitsgrundsatz auf eine Angabe des Gesamtbetrags und eine Unterteilung in fixe und variable Vergütungskomponenten verzichtet. Die Offenlegung dieser Informationen könnten Rückschlüsse auf die Vergütungskomponenten Einzelner erlauben.
Ratingen, August 2011

